Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Foto- und Videoproduktionen und damit verbundene Leistungen zwischen GEFLASHT Medien, Inhaber Charalampos Papadopoulos, Krendelstraße 3a, 30916 Isernhagen (nachfolgend „GEFLASHT“) und dem Auftraggeber.
1.2 GEFLASHT arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt GEFLASHT auf Grundlage dieser AGB nicht.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GEFLASHT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen und Preise auf der Website sind kein verbindliches Angebot.
2.2 Angebote von GEFLASHT sind 30 Tage ab Datum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder digitaler Bestätigung).
3. Leistungsumfang
3.1 Art, Umfang, Termin und Ort der Leistung ergeben sich aus dem Angebot.
3.2 Die Bildgestaltung (Licht, Perspektive, Auswahl, Bearbeitung) liegt im künstlerischen Ermessen von GEFLASHT, auf Basis des gemeinsam abgestimmten Konzepts. Reklamationen allein wegen des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
3.3 Im Preis enthalten ist die angebotene Zahl bearbeiteter Bilder in Basisbearbeitung (Farbe, Licht, Bildausschnitt, Basisretusche). High-End-Retusche, Freisteller und Compositing sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
3.4 GEFLASHT darf zur Vertragserfüllung Freelancer und Partner einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt GEFLASHT.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Produktion am vereinbarten Termin und Ort stattfinden kann. Dazu gehören insbesondere Zugang, Strom, geeignete Räume, Ansprechpartner vor Ort und, wo nötig, Schutzausrüstung.
4.2 Der Auftraggeber holt alle nötigen Genehmigungen ein, etwa Haus- und Drehgenehmigungen, und klärt Rechte Dritter an abgebildeten Gebäuden, Objekten, Marken oder Kunstwerken.
4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass abgebildete Personen, insbesondere eigene Mitarbeitende, über Aufnahme und geplante Nutzung informiert sind und, soweit erforderlich, wirksam eingewilligt haben. Er stellt GEFLASHT von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
4.4 Verzögerungen vor Ort, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen nicht zulasten der vereinbarten Leistung. Dadurch entstehende Mehrzeit berechnet GEFLASHT anteilig nach dem vereinbarten Tagessatz.
5. Vergütung, Nebenkosten und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Anfahrt ist in der Region Hannover (ca. 30 km) enthalten. Darüber hinaus berechnet GEFLASHT 0,70 € pro gefahrenem Kilometer. Kosten für Location, Übernachtung, Requisiten, Models, Drohnenpiloten oder andere Fremdleistungen werden nach Absprache gesondert berechnet.
5.3 Bei Imagefilmen und bei Aufträgen ab 5.000 € netto ist eine Anzahlung von 50 % mit Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag wird mit Lieferung fällig.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Termine, Verschiebung und Absage
6.1 Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin einmal kostenfrei verschieben, wenn er dies spätestens 7 Tage vorher in Textform mitteilt.
6.2 Sagt der Auftraggeber einen Auftrag ab, berechnet GEFLASHT vom vereinbarten Honorar:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vorher: 25 %
- 6 bis 2 Tage vorher: 50 %
- weniger als 48 Stunden vorher: 80 %
Bereits angefallene Fremdkosten, die nicht mehr storniert werden können, erstattet der Auftraggeber zusätzlich. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GEFLASHT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Ist eine Außenaufnahme (z. B. Fuhrpark, Gelände, Drohne) wegen Wetter nicht sinnvoll möglich, wird der Termin in Abstimmung kostenfrei verschoben.
6.4 Kann GEFLASHT einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert GEFLASHT den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Vertretung an. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nur nach Ziffer 10.
7. Nutzungsrechte
7.1 Alle Urheberrechte an den Fotos und Videos bleiben bei GEFLASHT.
7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmenskommunikation, insbesondere Website, Social Media, Print, PR und Recruiting.
7.3 Für die Nutzung in bezahlter Werbung (z. B. Anzeigen, Plakate, Kampagnen) fällt ein Aufschlag von 30 % auf das Honorar an. Für die Weitergabe an Dritte (z. B. Messebauer, Partner, Agenturen zur eigenen Nutzung) fällt ebenfalls ein Aufschlag von 30 % an. Weitere Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7.4 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
7.5 Zuschnitt und Formatanpassungen sind erlaubt. Inhaltliche Veränderungen, Montagen und die Bearbeitung mit KI-Werkzeugen bedürfen der vorherigen Zustimmung von GEFLASHT in Textform.
7.6 Eine Urhebernennung („Foto: GEFLASHT Medien“) ist nur bei redaktioneller Nutzung erforderlich, etwa in Presseartikeln oder Fachmagazinen.
7.7 Lizenzmusik in Filmen ist nur für die vereinbarte Nutzung lizenziert. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer neuen Lizenz.
7.8 GEFLASHT darf die Arbeiten als Referenz auf Website, Social Media und in Präsentationen zeigen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen. Bei vereinbarter Geheimhaltung entfällt die Referenznutzung ohne Widerspruch.
8. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
8.1 GEFLASHT liefert eine Vorauswahl in der Regel innerhalb von 3 Werktagen und die finalen Fotos in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Werktagen. Gegen Aufpreis von 150 € ist eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden möglich. Bei Filmen folgt der erste Schnitt in der Regel nach 2 bis 3 Wochen, der finale Film in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Dreh. Lieferfristen sind Richtwerte, verbindliche Termine müssen ausdrücklich vereinbart werden.
8.2 Bei Fotos ist eine Korrekturrunde zur Retusche enthalten, bei Filmen zwei Korrekturschleifen. Weitere Korrekturen berechnet GEFLASHT nach Aufwand.
8.3 RAW-Dateien, Projektdateien und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht herausgegeben. Ausnahmen sind gegen Aufpreis nach Absprache möglich.
8.4 GEFLASHT speichert die Daten 12 Monate nach Lieferung. Danach besteht keine Pflicht zur Aufbewahrung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich.
9. Abnahme und Reklamation
9.1 Der Auftraggeber prüft die Lieferung unverzüglich. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform zu melden. Meldet der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
9.2 Bei berechtigten Mängeln bessert GEFLASHT nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Geringe Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Druck und Endgeräten sind kein Mangel.
10. Haftung
10.1 GEFLASHT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GEFLASHT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Gehen Aufnahmen durch technischen Defekt oder Datenverlust verloren, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung auf die Wiederholung der Produktion oder höchstens auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung auf geflasht.de.
11.2 GEFLASHT behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich und unterzeichnet auf Wunsch eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von GEFLASHT, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.